Anlässlich der Hauptverhandlung hat das Regionalgericht den Berufungsbeklagten aufgefordert, seine Klage zu beziffern. Daraufhin modifizierte der Berufungsbeklagte seine Rechtsbegehren und beantragte wiederum die Bezahlung des vollen Taggeldes, diesmal für den reduzierten Zeitraum vom 28. Dezember 2018 bis 7. Juni 2019. Erst im Rahmen des ersten Parteivortrags legte der Berufungsbeklagte dar, er mache Taggelder im Umfang von insgesamt CHF 27'216.00 geltend (vgl. E. 17 des regionalgerichtlichen Entscheids, pag.