3 3. 3.1 Gegen diesen Entscheid haben die Berufungsklägerinnen am 19. Mai 2022 beim Obergericht des Kantons Bern Berufung erhoben. Sie beantragen, die Ziffern 4 und 6 des angefochtenen Entscheids seien aufzuheben. Die vom Berufungsbeklagten erhobene Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (pag. 343 ff.). 3.2 Der Berufungsbeklagte beantragt in seiner Berufungsantwort vom 30. Juni 2022 die kostenfällige Abweisung der Berufung (pag. 411 ff.).