4. Die Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege (ZK 22 20 und ZK 22 22) werden als gegenstandslos abgeschrieben. Für die Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Kosten erhoben. 5. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 4. Mai 2022 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: Wittwer