10 praktisch identische Eingaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers eingereicht werden konnten. Das Verfahren CIV 21 4688 wurde zudem infolge Anerkennung als erledigt abgeschrieben. Die Schwierigkeit der Sache, deren Bedeutung und der Aufwand waren somit unterdurchschnittlich. Ein Ausschöpfen des Tarifs zu einem Drittel ist deshalb angebracht.