9 Verfahrens beziffert werden kann, lässt sie auch keineswegs zu einer Hauptforderung werden, welche den Regeln zur Klageänderung unterworfen wäre. Auch dass der Antrag einfach zu stellen ist, vermag die Anwendbarkeit von Art. 227 ZPO nicht zu begründen. 21.8 Dementsprechend lässt sich aus dem Prozessrecht nicht ableiten, dass der Antrag auf eine Parteientschädigung den Regeln zur Klageänderung unterliegt.