8 gung generell nicht den Regeln folgt, welche für die Anträge in der Hauptsache gelten. 21.3 Das Appellationsgericht Basel-Stadt akzeptierte unter Bezugnahme auf die herrschende Lehre und den erwähnten Bundesgerichtsentscheid, dass der Antrag auf Parteientschädigung bis zum Schluss der Parteiverhandlung erstmals gestellt werden kann. Er unterliege den Regeln über die Klageänderung nicht, weil es sich bei der Parteientschädigung um eine rein prozessrechtliche und akzessorische Nebenforderung handle.