20. 20.1 Der Beschwerdeführer rügt Willkür und treuwidrige Auslegung seiner Anträge. Dem Umstand, dass er um uR ersuchte, lasse sich entnehmen, dass er eine Parteientschädigung beanspruche, bzw. dass sein Anwalt nicht gratis arbeite. 20.2 Allerdings unterscheidet sich der Antrag um uR vom Antrag auf eine Parteientschädigung. Der eine Anspruch richtet sich an den Staat und soll den Zugang zum Gericht ermöglichen. Der andere richtet sich gegen die Gegenpartei und soll verhindern, dass der obsiegenden Partei ein Rechtsverfolgungsschaden verbleibt. Ei-