Unterlasse er dies dennoch und erfolge ein solcher Antrag – wie vorliegend – erst in einem späten Verfahrensstadium, so solle dies nicht folgenlos bleiben. Nach dem Ausgeführten sei die Auffassung, dass der Antrag auf Zusprechung einer Parteientschädigung (neu und erstmals) bis zum Schluss der Parteiverhandlung gestellt werden könne, abzulehnen.