4. Der Beschwerdeführer ersuchte am 26. September 2021 in beiden Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege (uR), unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________. Er bat zudem um Akteneinsicht (ZK 22 21 pag. 59 ff.; ZK 22 19 pag. 25 ff.). 5. Am 10. Oktober 2021 nahm der Beschwerdeführer aufforderungsgemäss Stellung zu den Verfahren und legte seine wirtschaftliche Lage dar (ZK 22 21 pag. 51 ff.; ZK 22 19 pag. 41 ff.).