Er sei nicht damit einverstanden, dass etwas an den bestehenden Pachten geändert werde. Ausserdem hat er mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegner den Streit unter sich austragen sollen. Aus diesen Schreiben von D.________ ergibt sich unmissverständlich, dass er sich dem Rechtsmittel der Beschwerdeführerin nicht anschliessen will. Er hat sinngemäss die Bestätigung des angefochtenen Entscheids verlangt. Die von einem Teil der Lehre geforderte ausdrückliche Ansetzung einer Frist durch die Beschwerdeinstanz erübrigt sich damit.