2021, N. 24 zu Art. 70 ZPO). Die Botschaft ist dem Vorentwurf der Expertenkommission gefolgt (vgl. Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO, Vorentwurf der Expertenkommission, 2003, S. 14 und Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO, Bericht zum Vorentwurf der Expertenkommission, 2003, S. 37), obwohl im Vernehmlassungsverfahren u.a. das gemeinsame Ergreifen von Rechtsmitteln durch notwendige Streitgenossen bei kurzen Fristen als problematisch bezeichnet wurde (vgl. Zusammenstellung der Vernehmlassungen, Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Zivilprozessordnung [ZPO], 2004, S. 199 ff.).