9. Mit Verfügung vom 31. Mai 2022 (pag. 154 f.) wies der Instruktionsrichter den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von zwanzig Tagen zur Einreichung einer weiteren Stellungnahme ab. 10. Die Beschwerdeführerin reichte mit Schreiben vom 13. Juni 2022 (pag. 164 f.) weitere Bemerkungen zur Beschwerdeantwort und zum Schreiben von D.________ vom 21. Mai 2022 ein. II.