2. Eventualiter seien die Ziffern 1 und 3 des Entscheids des Regionalgerichts aufzuheben und es sei unter Kosten- und Entschädigungsauflage des vorinstanzlichen Verfahrens an den Beschwerdegegner auf das Gesuch des Beschwerdegegners nicht einzutreten. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, inklusive Mehrwertsteuer, zu Lasten des Beschwerdegegners. 5. Mit Verfügung vom 29. April 2022 (pag. 128 f.) forderte der Instruktionsrichter den Beschwerdegegner auf, innert zehn Tagen eine Beschwerdeantwort einzureichen. Diese Verfügung teilte er auch D.________ mit.