3. Mit Schreiben vom 28. Januar 2022 (pag. 85) verlangte die Beschwerdeführerin eine schriftliche Entscheidbegründung. Diese datiert vom 5. April 2022 (pag. 89 ff.). 4. Mit Schreiben vom 25. April 2022 (Postaufgabe am selben Tag; pag. 110 ff.) erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Sie stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Es seien die Ziffern 1 und 3 des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (CIV 21 1414) vom 26. Januar 2022 aufzuheben und die Sache an das Regionalgericht zurückzuweisen.