1.3 Mit Schreiben vom 7. Mai 2021 (pag. 28 ff.) nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum Gesuch des Beschwerdegegners und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Klage ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Klägers.