26 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird abgewiesen und der Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 23. November 2021 im Verfahren CIV 21 1552 vollumfänglich bestätigt. 2. Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren, bestimmt auf CHF 2'650.00, werden dem Berufungskläger auferlegt und mit dem von ihm oberinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss gleicher Höhe verrechnet. 3. Der Berufungskläger hat dem Berufungsbeklagten für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 2'366.15 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.