45. Der Nebenintervenient klagende Seite, welcher im oberinstanzlichen Verfahren ebenfalls die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolge beantragt hat, obsiegt mit dem Berufungsbeklagten. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass der Nebenintervention wie auch der Streitverkündung ein Rechtsverhältnis zwischen der unterstützten Hauptpartei und der Nebenpartei zu Grunde liegt, an welchem der Prozessgegner nicht beteiligt ist.