40. An diesem Ergebnis vermag letztlich auch der vom Berufungskläger als BB 8 eingereichte Beitrag von MICHEL VERDE nichts zu ändern, zumal sich dieser nicht auf das vorliegend anwendbare altrechtliche, sondern auf das revidierte, am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene strafrechtliche Verjährungsrecht bezieht.