Der Verjährungsverzicht sei für die Dauer bis zum 2. Januar 2011 abgegeben worden, womit sich die Verjährungsfrist für diesen Zeitraum verlängert habe. Vor Ablauf dieser Verlängerung sei ein weiterer Verjährungsverzicht verabredet worden, nämlich am 4. Dezember 2010. Dieser Verjährungsverzicht sei für die Dauer bis zum 2. Januar 2012 abgeschlossen worden, womit sich die Verjährungsfrist für diesen Zeitraum verlängert habe.