7 sei der Berufungskläger wegen vollendet versuchter vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Es handle sich hierbei um eine qualifizierte Körperverletzung im Sinne von Art. 122 StGB, für die eine ordentliche Verfolgungsverjährungsfrist von 10 Jahren gelte. Die absolute Verfolgungsverjährungsfrist betrage demnach 15 Jahre. 22.6 Die strafrechtliche Verjährungsfrist beginne bei Handlungsdelikten mit dem Tag, an welchem der Täter die strafbare Tätigkeit ausführe (unter Hinweis auf Art. 98 Bst. a StGB)