Am 28. Dezember 2011 habe der Berufungsbeklagte ausserdem ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland über CHF 1'000'000.00 eingereicht. Am 14. Februar 2012 sei dem Berufungsbeklagten die Klagebewilligung erteilt worden. 6 Am 3. November 2020 habe der Berufungsbeklagte ein neues Schlichtungsgesuch über CHF 1'000'000.00 eingereicht, wobei ihm die Klagebewilligung dieses Mal am 8. Dezember 2020 erteilt worden sei.