20. Die Teilklage des Berufungsbeklagten basiert auf einem Vorfall vom 2. Januar 2000, als der Berufungskläger ihm gegenüber eine unerlaubte Handlung beging. Mit Urteil der Strafabteilung des Gerichtskreises H.________ vom 29. September 2000 wurde der Berufungskläger hierfür rechtskräftig wegen vollendet versuchter vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.