4 9. Mit Verfügung vom 20. April 2022 (pag. 281 ff.) bestätigte die Instruktionsrichterin den Eingang der Berufung und forderte den Berufungskläger zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 2'650.00 innert 20 Tagen sowie den Berufungsbeklagten zur Einreichung einer Berufungsantwort innert 30 Tagen auf. Gleichzeitig gab sie dem Nebenintervenient klagende Seite die Gelegenheit, ebenfalls innert 30 Tagen eine Stellungnahme einzureichen.