7. Mit Eingabe vom 24. November 2021 verlangte der Beklagte fristgerecht die schriftliche Begründung des Entscheides (pag. 203), welche am 8. März 2022 erging (pag. 213 ff.) und ihm tags darauf zugestellt wurde (pag. 251). 8. Dagegen reichte der Beklagte durch seinen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 8. April 2022 (Postaufgabe am selben Tag) Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 255 ff.) und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides sowie die Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers.