163 ff.) wies der Vorsitzende die Hauptparteien und den Nebenintervenienten klagende Seite vor ihren mündlichen Vorträgen darauf hin, dass der rechtserhebliche Sachverhalt bislang unbestritten geblieben sei. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärten die Hauptparteien und der Nebenintervenient zu Handen des Protokolls, dass sie auch im Rahmen ihres mündlichen Vortrages keine Sachverhaltsergänzungen und keine neuen Bestreitungen vorzubringen beabsichtigten und auch keine neuen Beweismittel einreichen oder beantragen werden.