3 5. Anlässlich der Verhandlung vom 23. November 2021 (pag. 163 ff.) wies der Vorsitzende die Hauptparteien und den Nebenintervenienten klagende Seite vor ihren mündlichen Vorträgen darauf hin, dass der rechtserhebliche Sachverhalt bislang unbestritten geblieben sei.