2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass es sich bei der vorliegenden Klage um eine Teilklage handelt und dass sich der Kläger weitere Ansprüche gegen den Beklagten, insbesondere Schadenersatz und die restliche Genugtuung, ausdrücklich vorbehält. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten des Beklagten. Gleichzeitig stellte er folgende prozessuale Anträge: 1. Es sei das vorliegende Gerichtsverfahren i.S.v. Art. 125 lit. a ZPO auf die Frage der Verjährung zu beschränken.