59 Abs. 2 Bst. f i.V.m. Art. 98 ZPO). 3.5 Die Verfügung ist innert zehn Tagen seit ihrer Zustellung schriftlich und begründet anzufechten (Art. 321 Abs. 1 und 2 ZPO). Die vorliegende Beschwerde wurde fristund formgerecht eingereicht. Auf sie ist einzutreten. III.