Er forderte die Parteien zu persönlichem Erscheinen auf und wies auf die Säumnisfolgen hin (pag. 13 ff.). 1.3 Mit Schreiben vom 10. März 2022 kündigte die Beschwerdeführerin ihre Säumnis an der Schlichtungsverhandlung an, da sie eine gütliche Einigung für aussichtslos halte und beantragte die Erteilung der Klagebewilligung sowie die Kostenauferlegung des Schlichtungsverfahrens an die Klägerin (pag.