3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens ZK 22 15, bestimmt auf CHF 3'500.00, werden im Umfang von CHF 350.00 der Beschwerdeführerin 1 auferlegt und mit dem von ihr oberinstanzlich geleisteten Kostenvorschuss von CHF 3'500.00 verrechnet. Der Beschwerdeführerin 1 werden aus der Gerichtskasse des Obergerichts CHF 3’150.00 zurückerstattet. Die weiteren Kosten des Beschwerdeverfahrens werden im Umfang von CHF 3'150.00 dem Kanton Bern auferlegt.