12. Ergebnis Zusammenfassend erweisen sich die vom Regionalgericht festgesetzten Gerichtskosten bei differenzierter Anwendung der Bemessungskriterien von Art. 5 VKD sowie unter Berücksichtigung des zufolge Vergleichs nach unten offenen Gebührenrahmens als deutlich zu hoch. Zudem hat das Regionalgericht das Äquivalenzprin-