an der Hauptverhandlung von CHF 1'150.00, ausmachend CHF 1'367’150.00. Nach dem Gesagten rechtfertig es sich die Gerichtskosten des Regionalgerichts gestützt auf das Äquivalenzprinzip auf CHF 1'367'150.00 zu reduzieren. Dieser Betrag ist denn auch vergleichbar zu den im Verfahren CIV 19 982 (Stufenklage) erhobenen Gerichtskosten von CHF 750'000.00, als das Verfahren zwar in einem deutlich früheren Zeitpunkt abgeschlossen werden konnte, der Streitwert aber um einiges höher war. Obwohl es sich um zwei verschiedene Verfahren handelt, ist eine gewisse Kohärenz bei der Ermessensbetätigung anzustreben.