11.5 Aus den vorangehenden Erwägungen folgt, dass die vom Regionalgericht festgelegte Gerichtsgebühr von CHF 4'560'000.00 (vgl. E. 2.2.13 der regionalgerichtlichen Verfügung, pag. 2399) sowie die bernische Maximalgebühr als solche im interkantonalen Vergleich aussergewöhnlich hoch sind und das in der Schweiz für ähnliche Verfahren übliche Mass deutlich überschreiten. Es gibt keine ersichtlichen Gründe, weshalb die Gebühren im Kanton Bern für gleichartige Leistungen offensichtlich höher ausfallen als dies in anderen Kantonen der Fall ist, zumal der Gerichtsstand im Regelfall durch die Zivilprozessordnung bestimmt wird und nicht in