13 Abs. 3 GTar/VS). 11.4.2 Für das Kriterium des interkantonalen Vergleichs wurden zusätzlich zum Kanton Bern 15 verschiedene grosse und mittelgrosse Kantone ausgewählt. Die verschiedenen Regelungen lassen die Grössenordnung der in der Schweiz für ordentliche Zivilverfahren mit einem Streitwert von CHF 80 Millionen üblichen beziehungsweise maximalen Gerichtsgebühren erkennen, wobei die reguläre Höchstgebühr im Durchschnitt in etwa CHF 1 Million beträgt.