Jedoch kann die Behörde bei einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen dem Wert, der Art und der Komplexität des Falles sowie dem gesetzlich vorgesehenen Tarif von diesem abweichen (Art. 2 Abs. 2 LTG/TI). Im Kanton Waadt beträgt die Entscheidgebühr für eine vermögensrechtliche Streitigkeit im ordentlichen Verfahren bei einem Streitwert von CHF 80 Millionen maximal CHF 300'000.00 (Art. 18 Abs. 1 des Tarif des frais judiciaires civils (TFJC; BLV 270.11.5). Erfordert ein Verfahren einen besonders grossen Aufwand, kann