Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung kommt dem Äquivalenzprinzip eine erhöhte Bedeutung zu, wenn dem Gericht aufgrund des weiten Gebührenrahmens und der unbestimmten Bemessungskriterien ein sehr grosser Ermessenspielraum zusteht. In diesen Fällen kann in analoger Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Relativierung des Legalitätsprinzips – wonach die Anforderungen bezüglich der gesetzlichen Bestimmung der Abgabenhöhe namentlich bei Gerichtsgebühren gelockert wurden, deren Höhen sich anhand der verfassungsmässigen Grundsätze der Kostendeckung und der Äquivalenz überprüfen lassen – ver-