Bei der alternativen Durchführung eines Schiedsverfahrens hätte sich ein Schiedsrichter mit einem Stundenhonorar von CHF 400.00 und ausgehend von 1'500 verrechenbaren Stunden pro Jahr während 7.6 Jahren ununterbrochen mit einem Fall befassen müssen, um ein Honorar von CHF 4'560'000.00 in Rechnung stellen zu können. Gemäss Swiss Rules 2021 könne bei einem Streitwert von CHF 80 Millionen ein Einzelschiedsrichter jedoch maximal CHF 304'400.00 und ein Dreierschiedsgericht maximal CHF 761'000.00 in Rechnung stellen. Somit stehe die erbrachte Leistung bei weitem nicht äquivalent zur in Rechnung gestellten Gebühr.