Massgebend als Vergleichsgrösse sei vielmehr der Wert, zu welchem die umstrittene Leistung alternativ bezogen werden könne. Bei der alternativen Durchführung eines Schiedsverfahrens hätte sich ein Schiedsrichter mit einem Stundenhonorar von CHF 400.00 und ausgehend von 1'500 verrechenbaren Stunden pro Jahr während 7.6 Jahren ununterbrochen mit einem Fall befassen müssen, um ein Honorar von CHF 4'560'000.00 in Rechnung stellen zu können.