Das Gericht habe einzig einige wenige prozessuale Anträge der Parteien zu beurteilen gehabt, was zum Alltagsgeschäft eines erstinstanzlichen Gerichts gehöre. Es könne nicht ernsthaft behauptet werden, dass der Kostenaufwand der konkreten Inanspruchnahme für das vorliegende Verfahren auch nur annähernd in der Region von CHF 4'562'150.00 zu liegen komme, nachdem die Kosten für die zusätzliche Einsetzung zweier Teilzeitstellen bereits durch die Gerichtskosten der Parallelverfahren gedeckt worden seien. Der von der Vorinstanz beschriebene Nutzen des Zugangs zur Justiz wäre den Parteien erst durch ein Urteil in der Sache vermittelt worden.