21 tonen beim regulären Tarif zwischen CHF 120'000.00 und CHF 500'000.00 sowie bei einer ausserordentlichen Erhöhung zwischen CHF 240'000.00 und CHF 1 Million betragen hätte und die Gerichtskosten in diesen Kantonen somit deutlich tiefer ausgefallen wären. Die durch den Gebührenrahmen gemäss Art. 36 Abs. 1 Bst. e VKD bei hohen Streitwerten ergebenden schweizweit singulär exorbitanten Gerichtskosten seien auch schon seitens der Lehre kritisiert worden. Indem das Regionalgericht den nach Art. 36 Abs. 1 Bst.