Dieser objektive Wert könne nicht nach dem reinen Zeitaufwand des Gerichts bestimmt werden. Der wirtschaftliche Nutzen für die rechtsuchende Partei bestehe vielmehr im Zugang zur Justiz an sich, das heisst in der Möglichkeit, mittels einer zulässigen Klage die gerichtliche Durchsetzung eines behaupteten Rechtsanspruchs zu verlangen und zur friedlichen Beilegung einer Streitigkeit das staatliche Justizsystem in Anspruch zu nehmen.