vgl. E. 10.6.1 oben) zu werten. Alles in allem ergibt sich ein durchschnittlicher Ausschöpfungsgrad von 56.9 % für die abgeschlossenen Verfahren. Dieser Ausschöpfungsgrad ist zufolge Vergleichs um einen Fünftel auf 45.5 % zu reduzieren. Angewendet auf einen Gebührenrahmen von CHF 0.00 bis CHF 5.6 Millionen (vgl. E. 10.2.2 oben), ergibt sich daraus eine Gerichtsgebühr von CHF 2'548'000.00.