Schliesslich ist notorisch, dass für die für die Behandlung der verschiedenen im Zusammenhang mit dem Ableben des Erblassers stehenden Verfahren vorübergehend eine ausserordentliche Gerichtspräsidentin und eine ausserordentliche Gerichtsschreiberin mit einem Beschäftigungsgrad von je 50 % eingesetzt wurden (vgl. S. 46 des Tätigkeitsberichts 2019 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern [BB 7]). Konkrete Angaben über deren Auslastung fehlen zwar.