Der Zeit- und Arbeitsaufwand des Regionalgerichts für die Durchführung der Verhandlung war für ein solches Verfahren hingegen nicht überdurchschnittlich. Ein Beweisverfahren musste nicht durchgeführt werden, was bei der Verhandlungsvorbereitung, der Urteilsberatung sowie der anschliessenden Entscheidredaktion weniger Aufwand generiert hat. Stattdessen fanden lediglich (kurz nacheinander) eine Instruktionsverhandlung und eine Hauptverhandlung an insgesamt drei Verhandlungshalbtagen statt. Die Schlussvorträge dauerten insgesamt fünf Stunden und wurden auf 24 Seiten protokolliert (vgl. pag.