16 10.5.1 Der Zeit- und Arbeitsaufwand des Regionalgerichts für die Beurteilung der Klage hängt in erster Linie von den sich stellenden Rechtsfragen und den zu beurteilenden Rechtsbegehren ab. Deren Anzahl und Schwierigkeit war vorliegend ziemlich gross, umstritten und komplex. Die Beschwerdeführerinnen bestritten die vom Regionalgericht aufgeführten Themengebiete in ihren Beschwerdeschriften denn auch nicht.