Schliessen die Parteien einen Vergleich erst nach Abschluss der Parteiverhandlungen und während der Redaktion des Entscheids ab, hat das Gericht einen grossen Teil seiner Leistungen erbracht, und es rechtfertigt sich nicht, die Gebühr massiv zu senken. Nachdem das Regionalgericht alle Kriterien als überdurchschnittlich erachtet hat, ist davon auszugehen, dass (entsprechend der Festsetzung der Vorschüsse) bei einem Abschluss des Verfahrens durch Entscheid die Gerichtskosten im Umfang der Maximalgebühr festgesetzt worden wären, und dass mit der Reduktion der Ausschöpfung des Ge-