10.2 10.2.1 Nach Art. 96 ZPO setzen die Kantone die Tarife für die Prozesskosten fest. Die Gebühren in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bemessen sich nach dem jeweiligen Streitwert. In einem ordentlichen Verfahren vor Regionalgericht betragen die Gerichtskosten bei einem Streitwert von CHF 80 Millionen 0.5 bis 7 % des Streitwerts (Art. 36 Abs. 1 Bst. e VKD). Wird ein Verfahren gegenstandslos oder durch Vergleich, Rückzug, Abstand oder Nichteintreten erledigt, so kann die Mindestgebühr unterschritten werden (Art. 7 Abs. 1 VKD).