Eine degressive Prozentquote sei üblich und sinnvoll. Sie berücksichtige die Tatsache, dass der mit der Behandlung eines Geschäfts verbundene Aufwand nicht nur nicht mit dem Streitwert zunehme, sondern im Gegenteil oft nicht einmal vom Streitwert abhänge. Mit dem Wechsel auf einen konstanten Prozentsatz werde die Gebühr progressiv, als würde es sich um eine Steuer handeln. Dieser atypischen Ausgestaltung der Gebührenordnung müsse bei der Auslegung Rechnung getragen werden.