Indem das Regionalgericht den Gebührenrahmen von CHF 400'000.00 bis CHF 5.6 Millionen zu 80 % ausgeschöpft habe, seien die Gerichtsgebühren effektiv auf 81.42 % der maximalen Gebührenobergrenze festgesetzt worden. Art. 7 VKD gehe offenkundig davon aus, dass Gerichtsgebühren in Fällen der Verfahrenserledigung infolge Vergleichs, wenn nicht unter, dann zumindest nahe der Gebührenuntergrenze (vorlie-