Das Verfahren sei im Zeitpunkt der Sistierung anfangs April 2021 bereits weit fortgeschritten gewesen. Die Hauptverhandlung sei im Dezember 2020 durchgeführt und abgeschlossen worden, anschliessend sei das Gericht zur Urteilsberatung übergegangen und der begründete Entscheid sei zu rund drei Vierteln bereits entworfen gewesen. Der massgebliche Zeit- und Arbeitsaufwand des Gerichts sei in diesem Zeitpunkt mithin bereits zu grossen Teilen angefallen und durch die (späten) Klagerückzüge habe nur noch ein kleiner Teil des Aufwands des Gerichts eingespart werden können (E. 2.2.10 der regionalgerichtlichen Verfügung, pag.